Atomtransporte durch Hamburg stoppen!

Vorm Amtsgericht Hamburg Harburg, Dezember 2015

Hausfriedensbruch-Prozess geht in die Verlängerung

Der erste Hausfriedensbruch Prozess um die Inspektion von Urancontainer im Sommer 2014 auf dem Gelände von dem Betreiber des Süd-West Terminals C. Steinweg im Hamburger Hafen geht vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg am kommenden Freitag den 29. Januar 2016 um 9 Uhr Sitzungssaal A2.01weiter. Es ist der 4. Prozesstag in dieser Sache. Wir können auf die Fortsetzung gespannt sein, der dritte Prozesstag hat ein paar Neuigkeiten zur Tage gefordert.

Am dritten Prozesstag fand keine Zeugenvernehmung statt. Der Verhandlungstag wurde von Erklärungen und Anträgen der Verteidigung geprägt.

Die Verteidigung setzte sich in einer Erklärung mit der Zeugenaussage vom Geschäftsführer Herr Fabian kritisch auseinander. Sein Kollege, Betriebsleiter Friede, der der Verhandlung im Zuschauerraum beiwohnte, war zuvor heraus gebeten, weil er in diesem Verfahren genauso wie der Geschäftsführer als Zeuge in Frage kommt. In ihrer ausführlichen Erklärung zweifelte die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Aussage von Herrn Fabian an. „Es ist keine abwegige Würdigung“ kommentierte Richterin Weber die Erklärung der Verteidigung.

Zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung betreffen den Notstand. Die Aktion war notwendig, um auf Missstände aufmerksam zu machen: Falschinformationen des Hamburger Senats gegenüber Parlamentarier*innen und der Öffentlichkeit, Überlange unsichere Lagerung von Urancontainer auf dem Gelände, Lagerung von einer großen Menge Urancontainer unter freiem Himmel auf dem Gelände (51 Urancontainer befanden sich zum Zeitpunkt der Aktion auf dem Gelände), Gefahren der Atomkraft mit Hamburg als Startpunkt der Uranspirale in Europa, etc.

Richterin Weber deutete an, eine notstandsähnliche Lage zu erkennen. Eine Rechtfertigung für die Aktion sei es jedoch nicht. Die Gefahren der Atomkraft und die Falschinformationen des Hamburger Senats könne man als wahr unterstellen, die Handlung der Aktivist*innen sei jedoch nicht geeignet gewesen, diese Gefahren abzuwenden.

Die Verteidigung stellte darauf hin Beweisanträge zur Geeignetheit und Angemessenheit der Handlung. Was die Richterin merklich ins Grübeln versetze, sie setzte bei der Formulierung von ihren Beschlüssen mehrfach an und zerriss Blätter. Einige Beweisanträge wurden als wahr unterstellt, andere als „bedeutungslos“ eingestuft. Dies führt zu einer unübersichtlichen und zum Teil widersprüchlichen Beweislage. Es ist unklar, wie die Richterin auf Grund dieser Beweisalge ein schlüssiges Urteil sprechen kann – es sei dem sie spricht den Angeklagten frei. Dies ist angesichts der Beweislage naheliegend. Die Richterin scheint inzwischen zu dem Schluss gekommen zu sein, eine Einstellung des Verfahrens sei für alle Beteiligten die bessere Lösung (wogegen die Verteidigung sich nicht sperrt), die Staatsanwaltschaft scheint aber (noch) anderer Meinung zu sein. Der Prozess wird also fortgesetzt. Es kann am kommenden Freitag zum Urteil kommen – oder auch nicht. Es liegt an der Verteidigung (sie hat nach eigenem Bekunden noch viel vorzutragen!) und an Gericht und Staatsanwaltschaft (die jederzeit das Verfahren einstellen können).

Solidarische Unterstützung im Gerichtssaal ist willkommen! Zeitgleich haben Aktivist*innen eine Anzeigekampagne gegen C. Steinweg gestartet.- um verstärkt auf die Missstände aufmerksam zu machen und zu zeigen wie einseitig die Justiz ermittelt und verfolgt. Sie verfolgt nicht die Unternehmen, die mit der tödlichen Fracht handeln, sondern Umweltaktivist*innen, die auf diese Gefahren hinweisen. Es ist noch möglich sich der Anzeige anzuschließen.

Weitere Informationen:

Aktionsbericht

Bericht zum ersten Prozesstag

Bericht zum zweiten Prozesstag

Strafanzeige gegen C. Steinweg

Seite zu den Prozessen gegen Atomkraftgegner*innen in Hamburg (es gibt ein Dutzend Hausfriedensbruchprozesse sowie Verfahren wegen Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe und Verstoß gegen die EBO)