Die Beweisaufnahme ergab, dass die Kletteraktion kein festes Hindernis für den Zug darstellte. Es wurde festgestellt, dass die Seile in mindestens 5 Meter Höhe angebracht worden waren und dass die Lok, die weniger als 4,50 Meter hoch ist, unten durch gepasst hätte. Für eine Verurteilung wegen Nötigung brauchte Richter  Hofschroer aber ein Hindernis. Ohne Hindernis kann man schwer von „Gewaltanwendung“ im rechtlichen Sinne sprechen. Die Devise „im Zweifel für den Angeklagten“ wurde zu diesem Zweck in einem „Im Zweifel gegen den Angeklagten“ umgeḱehrt. Der Richter begründete sein Urteil mit der Aussage des Rangierbegleiters, der die Vermutung aufstellte, die Lok hätte nicht unten durch gepasst. Besagter Rangierbegleiter war nicht in der Lage Angaben über die Höhe der Lok zu machen. Diese Vermutung wog schließlich schwerer als die tatsächlichen Feststellungen. Mit der Verwerflichkeit der Handlung, die für eine Verurteilung wegen Nötigung eigentlich Voraussetzung ist, beschäftigte sich der Richter gar nicht.

Das letzte Wort wurde in dieser Sache nicht gesprochen. Die Verteidigung legt Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Der Prozess gegen die zweite Kletteraktivistin steht auch noch – vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts – an.

Zudem findet am Fr, den 11. Dezember 2015 eine Verhandlung gegen einen weiteren Aktivisten statt. Hintergrund ist die Inspektion von Urancontainern am Süd-West-Terminal im Sommer 2014. Die Betroffenen freuen sich über solidarische Unterstützung in Form von einem Besuch der Gerichtsverhandlung, der Beteiligung an einer Telefon-Aktion gegen die Firma C. Steinweg oder weiterer Aktionen.

(1) Einstellung nach § 170 II StPO oder Freispruch auch bei folgenden Aktionen:

2012 Münsterland Kinderhaus, 8 stündiger Uranzugstopp

2012 Münsterland Sommercamp, über 8 stündiger Uranzugstopp

2011, Kletteraktion beim Lubmin-Castor in Halle (Keine Einstellung sondern Freispruch)

2010 Tatort Fuldatalbrücke (Castor 2010)

2007, Dem Probecastor auf ’s Dach geklettert

2008 und 2009, Urteile aufgehoben – Dreifacher Erfolg vorm OLG.