Atomtransporte durch Hamburg stoppen!

Haftantritt am 23.4. in Lübeck: Knast statt Geld – für die Freiheit

Wir machen Aktionen, die wir richtig und wichtig finden. So haben wir 2014 gemeinsam mitten im Hamburger Hafen einen Urantransport mit einer Ankettaktion angehalten. Das auf dem Zug geladene Uran wurde in Namibia in offenen Tagebauen mit viel Strahlenbelastung für alles drumherum und in Kazachstan durch Fracking und Chemikalien im Boden abgebaut. Wir haben damit bewusst und gezielt in die laufenden Prozesse eingegriffen – mit einer Intervention, weil sonst alles weitergeht wie bisher. Das Resultat: Viel Berichterstattung und Diskussion in den Medien. Und, über einen längeren Zeitraum betrachtet, Transporte, die weniger geworden sind oder andere Routen nehmen. Widerstand braucht einen langen Atem.

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HH: 30 Tagessätze Geldstrafe wegen Urantransportblockade

Nach im Endeffekt acht Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Harburg heute einen Anti-Atom-Aktivisten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen unter Vorbehalt verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, sich 2014 am Hafenbahnhof Hamburg Süd (Veddeler Damm) an die Schienen gekettet zu haben und so den Rangierbetrieb eines Urantransportes gestört zu haben.

Während es zu Beginn des Prozesses im September noch so aussah, als wolle das Gericht in der Ankettaktion sowohl eine Nötigung als auch eine Störung öffentlicher Betriebe sehen, wurde im Laufe der Beweisaufnahme deutlich, dass der Vorwurf der Nötigung nicht aufrecht zu halten war. Maßgeblich lag dies daran, dass der Lokführer betonte, es sei technisch problemlos möglich gewesen über die beiden Angeketteten hinüber zu fahren ohne dass denen oder der Lok oder den Schienen etwas passiert wäre.

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Anti-Atom-Prozess am AG HH-Harburg: Urteilsentwurf existiert vor Prozessbeginn

Im Prozess vor dem Harburger Amtsgericht wegen der Blockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen 2014 machten der Angeklagte und seine Verteidigung in der Akte eine bemerkenswerte Entdeckung: Neben einem vorgeschriebenen Prozess-Ablaufplan fanden sie dort auch schon eine stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk „Bitte vor der Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“. Und das vor Beginn der Beweisaufnahme.

Der Angeklagte beantwortete dies mit einem Befangenheitsantrag wegen des Verdachts der Voreingenommenheit. Darin beschreibt er den beanstandeten Akteninhalt wie folgt:

“Bei Durchsicht der Unterlagen fand ich u.a. einen exakten Ablaufplan für meinen Prozess. In diesem Ablaufplan waren an einigen Stellen noch Lücken zum Ausfüllen gelassen, beispielsweise für Notizen zum Plädoyer. Unter der Überschrift „Urteil“ jedoch war keine Lücke gelassen. Dort steht zu lesen „Nötigung in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe“. Schwarz auf weiß steht hier also in den Unterlagen schon, dass ich verurteilt werden soll. Ich kann nicht recht fassen, dass mir dieser Zettel tatsächlich in die Hände gefallen ist und blättere gespannt um. Was jetzt folgt ist an Absurdität kaum zu überbieten: Es ist das handschriftliche Konzept der Urteilsbegründung. Allesamt geschrieben noch bevor die Beweisaufnahme überhaupt begonnen hat.“

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Aktion gegen Kohle und Atom in HH, 15.10.18

Hamburg Hafencity: Kran besetzt! Kohle und Atomausstieg bleiben Handarbeit

Bildergalerie zur Aktion

Aktion gegen Kohle und Atom in HH, 15.10.18
Aktion gegen Kohle und Atom in HH, 15.10.18

Hamburg, den 15. Oktober 2018. Mehrere Aktivist*innen der Aktionsgruppe #digger protestieren heute Vormittag mit einer Kletter- und Banneraktion an einem historischen Kran in der Hamburger Hafencity für einen sofortigen Ausstieg aus der Kohle- und Atomindustrie. Sie haben zwei große Transparente mit der Aufschrift „Burn Borders Not Coal“ und „Urantransporte stoppen“ in ca. 30 Metern Höhe entrollt und halten den Kran somit besetzt. Mit ihrer Aktion wollen sie einerseits auf die Erfolge der Antikohlebewegung gegen den Kohleriesen RWE im Hambacher Forst und der noch lange Weg zum Kohlehausstieg aufmerksam machen sowie auf die Rolle Hamburgs als internationale Drehscheibe für die fossilen Energieträger Kohle und Atom hinweisen.

Die Aktionsgruppe erläutert die Wahl des Hafenkrans als Aktionsort: Der Kran stehe für die Infrastruktur, die den Umschlag von Blutkohle und Uran möglich machen und somit den Betrieb von Kohle- und Atomanlagen sichern. Die Wahl ist auch eine Anspielung auf die Gerätschaften, die Kohlekonzerne zur Förderung von Kohle und Uran benötigen. Diese lassen sich durch direkte Aktionen gut besetzen!

Der Hambacher Forst ist vorerst gerettet. Doch der Kohleausstieg bleibt weiterhin Handarbeit. Menschen aus dem Aktionszusammenhang „Zucker im Tank“ führen immer wieder dezentrale (Besetzungs)-Aktionen auf Kohleinfrastruktur wie etwa Kohlekraftwerke durch. Vom 25. – 29. Oktober ruft „Ende Gelände“ zu einer Massenaktion auf. In der Vergangenheit gingen Tausende in die Kohlegruben, auf die Kohlebagger oder auf die Schienen der Kohlebahn.

Die Aktionsgruppe #digger ruft zur aktiven Teilnahme an den kommenden Aktionen des zivilen Ungehorsams auf.

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