Atomtransporte durch Hamburg stoppen!

Hafensperrung für Atomtransporte verfassungsgemäß?

Über Bremer Häfen dürfen keine Kernbrennstoffe umgeschlagen werden. Der Atomlobby ist dies ein Dorn im Auge. Sie versucht auf dem Klageweg, dieses Umschlagverbot zu kippen. Gestern hat sie damit vor dem Verwaltungsgericht in Bremen einen Teilerfolg errungen. Das Gericht beschloss, die Frage, ob die Sperrung für Atomtransporte verfassungsgemäß sei, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Begründung: Der Bereich der “friedlichen Nutzung der Kernenergie” sei “ausschließlich dem Bundesgesetzgeber vorbehalten”. Außerdem verstoße die Regelung gegen den Grundsatz der Bundestreue, der eine Umgehung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch Landesrecht verbietet. (PM v. 9.7.15 des Bremer Verwaltungsgerichts)

Geklagt hatten drei Firmen, die bei der Brennelemente-Fertigung und Atomtransporten gut im Geschäft sind: die RWE-Tochter Advanced Nuclear Fuels, die Nuclear Cargo Service und die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS).

Bis in Karlsruhe eine Entscheidung fällt, kann es Jahre dauern. Der Ausgang ist offen. Bis dahin bleibt das Hafenbetriebsgesetz in Kraft, so dass weiterhin keine Kernbrennstoffe über Bremer Häfen umgeschlagen werden dürfen.

Zahlreiche Antiatom  Gruppen setzen sich für einen sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie ein. Das schließt die Stilllegung aller Atomanlagen und eine Sperrung aller Häfen für sämtliche Atomtransporte ein. An Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern darf das nicht scheitern.

Öffentlicher Druck auf Bundes- und Länderebene ist weiterhin nötig, um dieses Ziel durchzusetzen. Und den wird es wohl auch geben. Anti-Atom-AktivistInnen beobachten Atomtransporte und rufen zu Aktionstagen auf. Konkret geht es um einen Transport ab dem 12. September 2015.

Ute Bertrand (ROBIN WOOD)