Uranerz und Uranerzkonzentrat

„Im vergangenen Jahr sind 23 Transporte mit Uranerz durch Rheinland-Pfalz gerollt.“ So beginnt die DPA Meldung. Ich hatte der Journalistin erläutert, dass es kein Uranerz ist, sondern Uranerzkonzentrat, dass das Uranerz bereits in den Ländern wo es abgebaut wird verarbeitet und konzentriert wird. Dass dabei viel Uranmüll entsteht und der Uranabbau viele Menschenleben kostet. Das war aber offensichtlich zu technisch für eine DPA-Meldung, sodass trotzdem „Uranerz“ statt „Uranerzkonzentrat“ darin steht.

Gefahren

Die Journalistin fragte nach Gefahren dieser Transporte. In der Meldung kommt vordergründig die Verstrahlung durch lange an einem Ort stehende Urancontainer zur Sprache. Dabei habe ich diese Gefahren nur nebenbei erwähnt, weil die Hauptgefahren anderswo liegen: bei Kontamination, sollten die Container bei einem Unfall undicht werden. Bei den diversen Verarbeitungsschritten des Urans, wo Arbeiter*innen kontaminiert werden und an Krebs erkranken und sterben. Ich nannte den Uranabbau und die Orano Uranfabrik in Narbonne Malvésie als Beispiel.

Die Gefahren durch direkte Strahlung sollten auch nicht unterschätzt werden, auch wenn diese im Falle des Uranerzkonzentrats nicht mit denen einer direkten Kontamination durch einatmen bei Undichtigkeit vergleichbar sind. Auch geringe Dosen Radioaktivität unterhalb von Grenzwerten sind gefährlich. IPPNW hat dazu Texte veröffentlicht.

Ein Grenzwert ist nicht eine Grenze für gefährlich darüber /nicht gefährlich darunter, sondern dafür wie viele Erkrankungen und Tote die Gesellschaft toleriert.

Gegenüber der Journalistin erwähnte ich zur Veranschaulichung den jüngsten Vorfall auf dem Terminal von C. Steinweg vor ca. einem Monat in Hamburg. Der Betreiber des Süd-West-Terminals ließ nach einem Fehlstart ein mit Uranerzkonzentrat beladener Zug eine Nacht in unmittelbarer Nähe zu in ihrem LKW schlafenden Fahrer*innen, ohne diese darüber zu informieren, stehen. Uranzerkonzentrat strahlt nicht viel, wenn die Container dicht bleiben. Wie gefährlich Strahlung ist, hängt aber auch davon ab, wie lange Mensch dieser ausgesetzt wird.

In meinem Prozess um die Kletter-Blockade eines Urantransportes vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg, der am 11. und 27. 2.19 fortgesetzt wird, erklärte der Prokurist von C. Steinweg, für Katastrophenschutz solle man den Hamburger Senat Fragen. Außerdem würden die Aktivist*innen die Information der Bevölkerung übernehmen, wie im Falle mit den LKW-Fahrer*innen geschehen. Da sei ausreichend.

Katastrophenschutz? Fehlanzeige!

Eine Anfrage bei zuständigen Hamburg Port Authority (HPA) hat jedoch ergeben, dass Katastrophenschutzpläne unter verschluss gehalten werden. Es gibt insofern keine Auskunft seitens des Hamburger Senats. Im Zeugenstand erklärte ein HPA Vertreter am vergangenen Donnerstag 31.1.19 ,er sei als Notfallmanager der HP für den Katastrophenschutz nicht zuständig, er kenne die Pläne nicht. Aber die Feuerwehr werde im Schadenfalls auf jeden Fall informiert. Der Rangierbegleiter hatte zuvor erklärt, nicht zu wissen was der zug geladen hatte, er  vermute aber, dass es gefährlich sei, weil der zug ja durch Atomkraftgegner*innen angehalten wurde. Der Lokführer konnte DB-Schenker nicht ausfindig machen (weil es vermutlich ein Leiharbeiter war), also konnte er im Prozess nicht befragt werden. Vermutlich hatte er genauso wenig Ahnung wie sein Rangierbegleiter. In Rheinland-Pfalz sieht es nicht besser aus, in Sache Katastrophenschutz. Das zuständige Ministerium wird in der DPA Meldung wie folgt zitiert. Die Verpackung des Urans schütze auch bei einem möglichen Unfall vor der Strahlung. „Eine Entgleisung, wie sie zum Beispiel im Rangierbetrieb auftreten kann, überstehen die Versandstücke.“ Besagte Verpackung ist nicht mehr als einfache Fässer, in denen das Uran sich befindet, diese werden wiederum in 20Fuß Container ohne besondere Verstärkung transportiert. Aber für das Ministerium kommt als Unfallszenario nur eine Entgleisung im Schritttempo im Rangierbetrieb in Frage? In Wirklichkeit fahren diese Züge mit hoher Geschwindigkeit durch dicht bevölkerte Wohngebiete. In Wirklichkeit fahren die Züge u.a. über hohen Brücken. Für einen Sturz (es muss nicht ein ganzer Zug entgleisen, es kommt vor, dass Container falsch befestigt werden und kippen) aus großer Höhe sind die 20Fuß Container nicht ausgelegt. In Wirklichkeit wird die radioaktive Fracht systematisch mit anderem Gefahrgut wie Benzin oder Propan zusammen gekoppelt und weiter transportiert. In Wirklichkeit hat es in der Vergangenheit mehre spektakuläre Zugunfälle u.a. mit Gefahrgut gegeben, mit Entgleisungen, Explosionen und Bränden. Das halten 20Fuß Container auch nicht aus. In Wirklichkeit hat es in Hamburg Süd 2006 einen Flugzeugabsturz in unmittelbarer Nähe zu Gefahrgutcontainern gegeben. 20Fuß Container hätten den Absturz nicht überstanden, sie sind für solch ein Unfallszenario nicht ausgelegt. Es ist nur Glücksache, dass es bislang nicht bei einem Zug geschah, der auch Uranerzkonzentrat geladen hatte. Es gibt keinerlei Katastrophenschutzpläne, die solche Szenarien insbesondere mit der Akkumulation von Gefahrgütern berücksichtigen. Und mit Uranhexafluorid, einem extrem gefährlichen giftigen Stoff, der ebenfalls mit Regelgüterzüge transportiert wird, wären die Auswirkungen noch verheerender.

Notstand

Dies thematisiere ich in meinem Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg .- andere Aktivist*innen machen es ebenso vor dem Landgericht (zb. im absurden Fütternprozess).

Es wird mir bei meinem Prozess eine nicht näher definierte Gefährdung des Bahnbetriebs nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung vorgeworfen. 6 Verhandlungstage sind für diese Ordnungswidrigkeit terminiert (nächste Termine 11.2. und 27.2.). Es wurde bereits an 4 Tagen verhandelt und 5 Zeug*innen vernommen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg sagt nämlich, politische Verfahren werden nicht eingestellt, koste es was es koste.

Vor Gericht geht es um das Tatgeschehen an sich sowie um die Umstände der Aktion. Eine Kletteraktion, die die Abfahrt eines Uranzuges verzögerte soll gefährlicher sein als die radioaktive Fracht selbst. Das stelle ich natürlich in Frage. Mit meinen Beweisanträgen beziehe ich mich auf den rechtfertigenden Notstand. An den Rechtsstaat glaube ich nicht. Das Gericht ist dafür da die herrschenden Verhältnisse aufrechtzuerhalten. Und wenn die Atomindustrie Profite machen will und diese über Menschenleben stellt, ist von keinem Gericht zu erwarten, dass es etwas daran ändert. Rechtsfertigungsgründe gelten faktisch fast ausschließlich für Staatsdiener*innen. Zum Beispiel, wenn Polizist*innen Menschen erschießen. Da isses ganz schnell Notwehr (Gilt wie Notstand als Rechtsfertigungsgrund, das zur Straffreiheit führt)

Darum: Atomausstieg bleibt Hand-, Blockade– und Seilarbeit!

Beweisanträge

Ich stelle eine Kostprobe meiner Beweisanträge zur Verfügung. Nämlich zu den Gefahren durch die Akkumulation von Gefahrgut und nicht vorhandenen Katastrophenschutzplänen, sowie zu Zugunfällen in der Vergangenheit.
  • PDF Beweisantrag Krebserkrankungen bei Atom-Arbeiter*innen in Narbonne und La Hague

Prozessberichte